Rechtsprechung
RG, 13.11.1893 - 2582/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist jede Entwendung amtlich aufbewahrter Gegenstände aus dem zur amtlichen Aufbewahrung bestimmten Raume ein Vergehen wider die öffentliche Ordnung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 24, 385
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63
Entnahme von Geldern aus einer Kurmittelhauskasse - Tateinheitliche Begehung von …
Das hat die Rechtsprechung stets für Sachen angenommen, die einer Behörde zum Gebrauch oder Verbrauch im Amte zugewiesen sind wie z.B. Brennstoffe (RGSt 51, 226), Formblätter und anderes Schreibmaterial (RGSt 24, 385; 72, 172; RG HRR 1937, 608), Einrichtungsgegenstände einer Amtsstelle und Werkzeug zur Erfüllung ihrer Aufgaben (RGSt 52, 240), Benzinmarken (BGHSt 4, 236, 241) [BGH 23.04.1953 - 3 StR 219/52]. Auch zur Veräußerung oder zur Vernichtung bestimmte Gegenstände betrifft § 133 StGB nicht (RGSt 63, 31, 33; BGHSt 9, 64). - BGH, 05.05.1953 - 2 StR 744/51
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hat in RGSt 24, 385 und RGSt 33, 84 hinsichtlich der gerichtlichen Kosten ausgesprochen, dass es nicht Sache des Gerichts ist, bei der Urteilsfällung zu ermitteln, ob und inwieweit besondere Auslagen durch andere Straffälle entstanden sind, oder eine quotenmässige Aufteilung vorzunehmen.